Mit der „Initiative Kinderrechte“ leistet die Bürgerstiftung Bonn in der UN-Stadt Bonn einen Beitrag für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention. Gemeinsam mit den „Kinderrechte-Beauftragten“ – Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte aus den Schulen und Offenen Ganztagsschulen – wurde ein ganzheitliches und nachhaltiges Konzept für Grundschulen entwickelt. Ziel war es, das Bewusstsein für die Kinderrechte im System Schule zu schärfen und ihre konkrete Umsetzung durch geeignete Materialien zu erleichtern.
Die Kinderrechte-Beauftragten ermitteln gemeinsam mit ihren Kollegien, inwieweit die Kinderrechte in den Schulen bereits (meist "unbewusst") berücksichtigt und umgesetzt werden. So wird allen Beteiligten klar, dass es bei der "Initiative Kinderrechte" nicht um etwas völlig Neues geht, sondern um die Verstärkung vieler bereits bekannter Aktivitäten.
Die Einschulungsphase bietet die Gelegenheit, die Eltern und Erziehungsberechtigten über die Kinderrechte zu informieren und ihnen bewusst zu machen, dass die ganze Schulgemeinschaft – also auch sie (!) – für eine kinderfreundliche Schule verantwortlich sind. Die Eltern und Erziehungsberechtigten werden gebeten, die Umsetzung der Kinderrechte mit ihren Möglichkeiten zu unterstützen. Hierzu bieten sich die "Erziehungsvereinbarung" und der Elternabend zur Einschulung in besonderer Weise an.
In den Klassen 1/2 geht es nicht um den Erwerb eines strukturierten Wissens über die Kinderrechte. Den Kindern soll vielmehr erfahrbar gemacht werden, dass sie in einer von den Kinderrechten geprägten Schule lernen und leben. Hierfür vermitteln die Kinderrechte-Beauftragten den Lehrkräften der Klassen 1/2 eine einfach umsetzbare Methode. Die notwendigen Materialien befinden sich in der Kinderrechte-Box.
Für die Klassen 3/4 wurden drei aufeinander aufbauende Lerneinheiten entwickelt, deren einfache Durchführung in der Schulpraxis erprobt wurde. Alle Materialien zur Durchführung der Lerneinheiten sind in der Kinderrechte-Box enthalten.
Ziele:
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Um die Kinderrechte vertieft zu behandeln (z.B. im Rahmen einer Projektwoche), bieten wir mehrere Möglichkeiten an. Alle erforderlichen Materialien sind im Kinderrechte-Box enthalten.
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Die Grundschullehrerin Alexa Plass-Schmidt, die zum Team der "Initiative Kinderrechte" der Bürgerstiftung Bonn gehört, hat "Bloß keine Ferien" geschrieben. In dem 84-seitigen Buch erzählt sie die Geschichte der neunjährigen Sina, die sich nichts sehnlicher wünscht, als keine Ferien zu haben. Sie erlebt eine traurige Kindheit, weil sie unter vielfachen Kinderrechtsverletzungen leidet. In der Geschichte kommt es zu einem guten Ende. So werden Kinder ermutigt, sich Hilfe zu suchen. Das Buch wird In mehreren Bonner Grundschulen regelmäßig vor den Sommerferien gelesen.
Die Bürgerstiftung Bonn stellt interessierten Schulen auf Wunsch kostenfrei einen Klassensatz zur Verfügung.
Die Kinderrechte-Box enthält keine vertieften Ausarbeitungen über das Kinderrecht „Freie Meinungsäußerung und Beteiligung“, das in allen Schulen vor allem durch den Klassenrat und das Kinderparlament umgesetzt wird. Da diese Instrumente besondere Kompetenzen erfordern, wird die Bürgerstiftung Bonn hierfür erstmals in 2020 eine Weiterbildung für die Kinderrechte-Beauftragten anbieten.
In der Kinderrechte-Box sind auch die „Bezüge zum Medienpass NRW“ enthalten. Alle sechs Kompetenzbereiche, die durch den Medienpass NRW vermittelt werden, bieten die Möglichkeit, leicht einen Bezug zu den Kinderrechten herzustellen.
Auch in der Offenen Ganztagsschule, die von den meisten Kindern nachmittags besucht wird, sollen die Kinderrechte verstärkt zur Geltung kommen. Wir empfehlen, einen besonderen Schwerpunkt auf die Kinderrechte "Gesundheit", "Schutz vor Gewalt" sowie "Freie Meinungsäußerung und Beteiligung" zu legen.
Wie auch in der Schule, kann die Einschulung genutzt werden, um insbesondere den Eltern/Erziehungsberechtigten die Bedeutung der Kinderrechte näher zu bringen. Hierfür bieten sich insbesondere die "Erziehungsvereinbarung", die Aufnahmegespräche mit den Eltern/Erziehungsberechtigten und der Elternabend zur Einschulung an.
Wie in der Schule, ermitteln die Kinderrechte-Beauftragten gemeinsam mit ihren Kollegien, inwieweit die Kinderrechte (meist "unbewusst") bereits berücksichtigt und umgesetzt werden. Außerdem überlegen sie gemeinsam, welche Möglichkeiten der "Verstärkung" es bei den Kinderrechten "Gesundheit", "Schutz vor Gewalt" sowie "Freie Meinungsäußerung und Beteiligung" gibt.