Kinderrechte gemeinsam stärken



Kinderrechte

Die 54 Artikel der UN-Kinderrechtskonvention werden üblicherweise zu 10 Kinderrechten zusammengefasst.

Gleichbehandlung

Alle Kinder haben das Recht, gleich behandelt zu werden, egal ob sie Jungen oder Mädchen, Deutsche oder Ausländer, dick oder dünn, arm oder reich, krank oder gesund sind.

Schutz vor Gewalt

Alle Kinder haben das Recht, vor Gewalt geschützt zu werden. Dazu gehört auch der Schutz vor Beschimpfungen, Hänseleien und Mobbing.

Bildung

Alle Kinder haben das Recht auf Bildung. Ihnen muss insbesondere eine elementare Grundbildung durch kostenfreien Schulbesuch ermöglicht werden.

Privatsphäre

Alle Kinder haben das Recht auf Privatsphäre. Niemand darf ohne Zustimmung des Kindes dessen Post öffnen, seine E-Mails oder sein Tagebuch lesen, seine Schultasche durchsuchen oder Gespräche mithören. Hierzu gehört auch das Recht auf Intimsphäre.

Spiel und Freizeit

Alle Kinder haben das Recht, zu spielen, zu basteln, Sport zu treiben, Freunde zu treffen und sich auszuruhen. Auch die Teilnahme am kulturellen Leben, z. B. kindergerechte Filme, Bücher, Museen und Theaterstücke, zählen zu dem Recht dazu.

Freie Meinungsäußerung und Beteiligung

Alle Kinder haben das Recht, sich zu informieren, sich frei zu entscheiden, ihre Meinung zu äußern und bei Themen, die sie betreffen, mitzubestimmen.

Gesundheit

Alle Kinder haben das Recht, gesund und gut leben zu können. Es soll alles dafur getan werden, dass sie gesund bleiben bzw. werden. Sie sollen genug zu essen und Kleidung bekommen. Hierzu gehört auch das Recht, in einer „sauberen“ Umwelt leben zu können.

Besondere Fürsorge und Förderung bei Beeinträchtigung

Alle Kinder mit Beeinträchtigungen haben das Recht auf besondere Fürsorge und Förderung, damit sie aktiv am Leben teilnehmen können.

Fürsorge

Alle Kinder haben das Recht, dass ihre Eltern für sie da sind und sie liebevoll und respektvoll behandeln. Das gilt auch für andere Menschen, die sich um das Kind kümmern. Hierzu gehören u. a. die Lehrkräfte und pädagogischen Fachkräfte.

Schutz im Krieg und auf der Flucht

Alle Kinder haben ein besonderes Recht auf Schutz im Krieg und auf der Flucht. Sie müssen in ihrer neuen Heimat besonders unterstützt und integriert werden.