Kinderrechte gemeinsam stärken



UN-Kinderrechtskonvention

Als "Kinderrechte" werden die Rechte von Kindern und Jugendlichen (Personen unter 18 Jahren) bezeichnet. Weltweit festgeschrieben sind sie in der UN-Kinderrechtskonvention, die am 20. November 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) verabschiedet und heute von den meisten Staaten der Erde ratifiziert worden ist. Die UN sind ein Zusammenschluss von inzwischen 193 Staaten. Sie wurden 1945, also direkt nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs, gegründet. Zu ihren wichtigsten Aufgaben zählen die Sicherung des Weltfriedens und der Schutz der Menschenrechte.

Insgesamt beinhaltet die UN-Kinderrechtskonvention 54 Artikel sowie drei Zusatzprotokolle zur Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten und gegen den Verkauf und die sexuelle Ausbeutung von Kindern.

Die 54 Artikel werden üblicherweise zu 10 Kinderrechten zusammengefasst.